vergeben: Leistungsverzeichnis Sanitäraustattung
Projekt: FKSH
Bauherr: Offensiv ’91 e.V., Hasselwerderstr. 38–40, 12439 Berlin
Baustelle: 12487 Berlin
(genauer Standort wird aus Schutzgründen erst nach Auftragserteilung mitgeteilt)
Ansprechpartner / Unterlagen: Robby Schönrich, Projektkoordination FKSH – fksh@offensiv91.de
Fristen
- Abgabefrist des Angebots: 05.09.2025
- Die Abgabefrist für potenzielle Angebote wurde für alle Interessenten bis 9.9.2025 23:59 Uhr verlängert. Wir freuen uns auf Ihr Angebot
- Bindefrist: 15.09.2025
- Fertigstellung der Leistungen bis spätestens 27.10.2025
Im Rahmen eines durch das Land Berlin geförderten Projekts schreiben wir die im tabellarischen Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen aus.
Bitte reichen Sie Ihr verbindliches Angebot als PDF-Dokument bis zum 05.09.2025 23:59h digital ein. Das Angebot gilt als verbindlich, auch wenn es ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht wird.
Allgemeines
1. Art der Arbeiten
Sanitärinstallationsarbeiten inkl. Lieferung und Montage von Duschabtrennungen, barrierefreien Sanitärobjekten (WC, Waschtisch, Spiegel, Haltegriffe) sowie zugehörigen Befestigungen und Abdichtungen. Einschließlich fachgerechter Demontage bestehender Objekte, Entsorgung, Abdichtungsarbeiten und funktionsfertiger Übergabe.
2. Normen und Vorschriften
Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Insbesondere sind einzuhalten:
- die VOB in allen Teilen in der jeweils gültigen Fassung,
- DIN 18381 „Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“,
- DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“,
- DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude / Wohnungen“,
- einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (DGUV).
3. Lagermöglichkeiten
Im Bereich des Grundstücks, Lagerfl ächen werden zugewiesen.
4. Baureinigung
Arbeitsbereiche sind täglich sauber zu hinterlassen. Entsorgung von Verpackung, Restmaterial und Ausbaukomponenten ist im Angebotspreis enthalten.
Sollte die Müllbeseitigung unterbleiben oder nicht in der angegebenen Weise durchgeführt
werden, ist die Bauleitung berechtigt, dies nach vorheriger Aufforderung auf Kosten des
Auftragnehmers anderweitig zu veranlassen.
5. Zusatzarbeiten
Zusatz- und Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung der Projektleitung auszuführen. Alle Zusatzarbeiten sind vorab mit dem AG zu kommunizieren und schriftlich gegenzeichnen zu lassen, sofern eine Abweichung von dem Angebot und damit ein Zusatzaufwand entsteht.
6. Sicherheitsauflagen / Vertraulichkeit
Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit des Projekts sind sämtliche Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist untersagt. Eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung ist durch den AN bei Auftragsannahme zu unterzeichnen. Zutritt zur Baustelle nur nach Abstimmung mit der Projektleitung.
7. Tarif- und Mindestlohnverpflichtung
Für die Ausführung sämtlicher Leistungen sind die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln) in Verbindung mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer sichert zu, dass auch etwaige, durch den Auftraggeber genehmigte Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer entsprechend vergütet werden. Eine entsprechende Erklärung ist durch den AN bei Auftragsannahme zu unterzeichnen.
8. Teilnahmeberechtigung
An der Ausschreibung können sich sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen beteiligen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung von Bauleistungen in Deutschland erfüllen. Dies umfasst insbesondere:
- Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung Bauleistungen (§48b EStG) zur Vermeidung des Steuerabzugs
9. Untersagung der Weitergabe von Auftragsleistungen an Dritte
Gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie den Vorgaben Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A wird hiermit ausdrücklich untersagt, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart oder zuvor durch den Auftraggeber schriftlich genehmigt wurde.
Eine unrechtmäßige Weitergabe stellt einen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen dar und kann zur Entziehung des Zuschlags oder zur Kündigung des Vertrags führen.
Diese Regelung dient der Wahrung eines transparenten, fairen und wettbewerblichen
Vergabeverfahrens sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz aller
Bieter und der Integrität des Verfahrens.
10. Hinweise
Offensiv91 e.V. behält sich vor, zur Detaillierung des Angebotsinhaltes zusätzliche
Produktbeschreibungen wie Muster, Farben u.ä. anzufordern.
Der Auftragnehmer verpfl ichtet sich zur Teilnahme an einer Baustelleneinweisung
basierend der vorgegebenen und einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen, die
eingehalten werden müssen.
Unterlagen
- Grundrisse (anonymisiert, werden Vertragsbestandteil)
vergeben an: Uwe Vollmar Gasheizungen und Sanitär GmbH