vergeben: Leistungsverzeichnis Zaunbau
Projekt: Außensicherung eines Kinder- und Frauenschutzhauses mit erhöhten Sicherheitsauflagen
Bauherr: Offensiv91 e.V
Baustelle: Berlin – Süd-Ost
Allgemeines
Art der Arbeiten
Erdarbeiten DIN 18 300ff,
Betonarbeiten DIN 18331ff,
Verkehrswegebauarbeiten DIN 18317ff
Bauherr
Offensiv91 e.V.
Hasselwerderstr. 38 – 40
12439 Berlin
www.offensiv91.de
Ansprechpartner und Unterlagen an
Eric Kossin
FM@offensiv91.de
Adresse der Baustelle
Kann aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses erst nach Erteilung des Auftrags kommuniziert werden. Die Baustelle liegt in Berlin Süd-Osten.
Lagermöglichkeiten
Im Bereich des Grundstücks, Lagerplätze werden zugewiesen
Geltungsbereich VOB
Es gelten die VOB in allen Teilen in der jeweiligen gültigen Fassung
Fristen
Die Abgabefrist des Angebots ist der 30.06.2025 und die Beendigung der Umsetzung ist mit dem 30.09.2025 datiert.
1. Konzeptionierung
Zu errichten ist ein 2000mm Doppelstabmattenzaun – 50mm Maschung für ein noch ungesichertes Grundstück in Berlin Süd-Ost. Der Zaun muss mit einem Sichtschutz versehen werden, sodass ein Zugang von außen ohne Befugnis an der Pforte nicht erfolgen kann. Hierzu sind zwei Pforten auf dem Grundstück zu integrieren. Eine davon mit steigenden Bändern, um ein Gefälle des Zugangsbereichs zu überbrücken. Der Eingangsbereich muss mit einer Video-Gegensprechanlage versehen werden. Die dafür vorgesehene Position ist durch einen Ausschnitt im Pfosten definiert. Das Grundstück ist hierbei 4-seitig mit ca. 26m pro Seite und ist in Abschnitt I – IV definiert.
Eine Abstufung über eine Distanz von 1 – 2m sind im Abschnitt A zum angrenzenden Grundstück im Pfortenbereich vorgesehen, da dort ein kleines Gefälle im Zugangsbereich vorherrscht. Alle anderen Seiten sind Eben und Abstufungen sind nicht vorgesehen.
2. Boden- und Wasserverhältnisse
2.1 Angaben zum Untergrund/Bodenauffüllungen
Das Gelände des Grundstücks ist ein Neubaugrundstück und voraussichtlich durch Böden der Bodenklassen 1-5 versehen:
Bodenklasse 1: Oberboden
Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten
Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten
Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
Das Grundstück ist 3-seitig durch L – Steine begrenzt, hinter die der Zaun direkt gestellt wird. Vorhandene Rückenstützen sind dabei zu berücksichtigen.
2.2. Angaben zu Hydrogeologischen Verhältnissen
Eine Beeinflussung der Baumaßnahme durch Grundwasser ist nicht zu erwarten
3. Planunterlagen
– Lageplan und Zaunlinienplan (wird Vertragsbestandteil)
– Elektroleitungsplan – und Baustellenstromversorgungsplan (wird Vertragsbestandteil)
4. Hinweise
4.1 Offensiv91 e.V. behält sich vor, zur Detaillierung des Angebotsinhaltes zusätzliche Produktbeschreibungen wie Muster, Farben u.ä. anzufordern.
4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an einer Baustelleneinweisung basierend der vorgegebenen und einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen, die eingehalten werden müssen.
4.3 Eine Dokumentation der Durchführungen ist tagesaktuell durchzuführen und spätestens am Ende der jeweiligen Arbeitswoche zu übermitteln und von der Bauleitung gegenzuzeichnen.
4.3.1 Außerdem sind alle Lieferscheine von Schüttgütern mit Datum, Wiegescheinnummer und Nettogewicht in die Tagesberichte aufzunehmen und gegenzeichnen zu lassen.
4.4 Stundenlohnarbeiten sind von der Bauleitung anzuordnen.
4.5 Alle Zusatzarbeiten sind vorab mit dem AG zu kommunizieren und schriftlich gegenzeichnen zu lassen, sofern eine Abweichung von dem Angebot und damit ein Zusatzaufwand entsteht.
5. Kosten des Verbrauchs
Für die Kosten des Verbrauchs für Wasser und Strom wird kein Abzug vorgenommen, wobei Stromanschlüsse zum Laden von Baumaschinen im Haus zur Verfügung stehen sowie der Wasseranschluss zum Anmischen von Beton am Haus zur Verfügung steht, sofern kein Frischbeton zum Bauvorhaben geliefert wird.
6. Baureinigung
Die Beseitigung des anfallenden Bauschutts, Abfälle, Reste, Verpackungsmaterial usw. ist Bestandteil des Auftragnehmers und ist täglich unaufgefordert durchzuführen. Sollte die Schuttbeseitigung unterbleiben oder nicht in der angegebenen Weise durchgeführt werden, ist die Bauleitung berechtigt, dies nach vorheriger Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers anderweitig zu veranlassen. Bauseits werden keine Container und keine Baustellentoilette zur Verfügung gestellt.
Demnach sind sämtliche anfallenden überschüssigen Aushubmassen vom Auftragnehmer zu beseitigen, von der Baustelle zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Nachweise der geordneten Entsorgung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung zu übermitteln. Zusätzlich ist der bei den Arbeiten anfallender Schutt und Unrat, die durch den Auftragnehmer verursacht sind, in Eigenverantwortung und ohne zusätzliche Kosten zu Entsorgung. Dies entspricht einer Nebenleistung nach (ATV DIN 18299)
Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind im Angebotspreis enthalten und müssen bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.
7. Zusätzliche Unterlagen
Pflegeanleitungen, technische Hinweise zu eingebauten Produkten und Montageanleitungen der verbauten Materialen sind mit der Fertigstellung dem Auftraggeber als Nebenleistung zu übermitteln.
8. Anforderungen an Recyclingstoffe und sonstige Schüttgüter
Für sämtliche Erdbaumaßnahmen sowie für sonstige Schüttgüter sind die ZTV E‐StB, ZTV T‐StB, TL Gestein‐StB und deren beinhaltende Eigenüberwachungsvorschriften / Kontrollprüfungen etc. bindend. Die Kosten der Eigenüberwachungsprüfungen werden nicht gesondert vergütet.
9. Untersagung der Weitergabe von Auftragsleistungen an Dritte
Gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A wird hiermit ausdrücklich untersagt, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, sofern dies nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ausdrücklich vorgesehen ist.
Jede Weitergabe oder Untervergabe der Leistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine unrechtmäßige Weitergabe stellt einen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen dar und kann zur Folge haben, dass der Zuschlag entzogen oder der Vertrag gekündigt wird.
Diese Regelung dient der Wahrung eines transparenten, fairen und wettbewerblichen Vergabeverfahrens sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz aller Bieter und der Integrität des Verfahrens.
Angaben zur Baustelle
1 Angaben zur Baustelle / Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeit, eventuelle Einschränkungen zur Ausführung der Leistungen können die folgenden verschiedenen Bereiche angefahren werden:
Abschnitt I : Kitaseite
Abschnitt II : KIGA Seite
Abschnitt III : Müllplatz
Abschnitt IV : Gehweg seitig
Abschnitt 1:
Zugang auf das Grundstück erfolgt durch die einzige Zugangsmöglichkeit von der
Hauptstraße.
Eine separate Zufahrtsmöglichkeit zum Parken der Dienstfahrzeuge, Zulieferern ist nicht gegeben. Anlieferungen und Parken der Autos erfolgt an der Hauptstraße.
1.2 Art und Lage der baulichen Anlage s. Lageplan
1.3 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser
Auf dem Grundstück bedingt vorhanden (nicht in unmittelbarer Nähe der Zaunanlage, aber möglich zum Laden von Akkus der Arbeitsutensilien und Wasser zum Anmischen des Betons falls kein Frischbeton geliefert wird)