Schuldner- und Insolvenzberatung
Geeignete Stelle im Sinne des § 305 I Nr. 1 InsO
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle offensiv‘91 e.V. bietet überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Ratsuchenden aus dem Bezirk Treptow-Köpenick, eine umfassende und am jeweiligen Einzelfall orientierte Beratung an.
Die Beratung ist kostenlos und basiert auf der freiwilligen Mitarbeit der Ratsuchenden.
Beachten Sie folgenden Hinweis zur Terminvergabe
Um bei uns einen Termin zu vereinbaren, ist es notwendig, dass Sie sich einen Fragebogen hier ausdrucken.
Dieser Fragebogen dient der Vorbereitung des ersten Termins in der Beratungsstelle. Zu dem Fragebogen (nebst Einwilligungserklärungen) gehört ebenso ein Hinweisblatt, welche Unterlagen hier für unsere Beratung benötigt werden.
Nutzen Sie für eine allgemeine Anfrage (keine Termine) gerne unser Kontaktformular oder unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Auf den folgenden Seiten laden wir Sie herzlich ein, sich über uns und unsere Arbeit zu informieren.
Beratungsangebot
Tätigkeitsbereich
Hilfe bei der Bewältigung der Schuldenprobleme, Unterstützung bei der Schuldenregulierung, vor allem durch
- Existenzsicherung für die SchuldnerIn und deren Familie – teilweise bzw. völlige Entschuldung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Ausstellen der Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Vorfeld des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Unterstützung bei der Stellung des Antrages auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich des Schuldenbereinigungsplanes
Beschreibung
- Budgetberatung Haushaltsanalyse
- Beratung zu (ergänzenden) sozialen Leistungen
- Klärung der Verschuldungssituation
- Sichtung der Gläubigerunterlagen
- Überprüfung der Forderungsaufstellungen (Zinshöhe, Kosten, Verjährung)
- Aufklärung über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (u.a. Sachpfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung, Vermögensauskunft)
- Erörterung von Sanierungsstrategien
- auf die Situation der SchuldnerIn abgestimmte Vergleichsangebote an die Gläubiger (u.a. Ratenzahlung, Ratenvergleiche, Einmalvergleiche, Verzichte)
- Stundungsanträge
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens im Rahmen von monatlichen Informationsveranstaltungen
- Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
- Hilfe bei der Antragstellung
Materialien
- Fragebogen
- Mietschulden
- Einkommenspfändung
- Pfändungstabelle
- Kontopfändung
- Um von uns eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO für das P-Konto zu erhalten, ist es notwendig, dass der/die Ratsuchende einen Antrag ausfüllt und die dort aufgeführten Nachweise im Original vorlegt
- Insolvenzverfahren
- Auskunft: Schufa
- weitere Auskunfteien, die eine kostenlose Selbstauskunft nach § 34 BDSG erteilen
- Zur Vervollständigung Ihrer Gläubigerliste kann es hilfreich sein, die gegen Sie in den letzten Jahren durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Erfahrung zu bringen. Die GerichtsvollzieherInnen im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Köpenick sind Ihnen dabei behilflich. Füllen Sie dieses Schreiben aus und legen Sie es persönlich bei der/dem für Sie zuständigen Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher vor. Den zuständigen Gerichtsvollzieher suchen Sie über das Straßenverzeichnis des Gerichtsvollzieherbezirks und das Verzeichnis der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen. Beides finden Sie auf der Seite des Amtsgerichts Köpenick. Falls Sie erst seit vor kurzem aus einem anderen Bundesland nach Berlin gezogen sind, sprechen Sie uns an, um Ihnen andere Vorgehensweisen zu erläutern.
Links
Sie wohnen in einer Sozialwohnung und Ihre Miete ist im Verhältnis zu Ihrem Einkommen sehr hoch? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Mietzuschuss nach § 2 des Wohnraumgesetzes Berlin. Nähere Informationen finden Sie hier.
Informationsblätter der LAG-Hessen in verschiedenen Sprachen zu den Themen
„Wohnungssicherung“
„Energiesicherung“
„P-Konto“
„Basiskonto“
Seit dem 19. Juni 2016 hat auch Deutschland die Zahlungskonten-Richtlinie der EU umgesetzt und alle BürgerInnen haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto. Damit soll eine vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft möglich sein.
„Willkommen in Deutschland“
Die Broschüre, die im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestaltet wurde, gibt auf rund 130 Seiten zahlreiche Tipps, die den Alltag erleichtern. Sie beinhaltet zudem eine Vielzahl von (Internet-)Adressen zu Beratungsangeboten und weiterführenden Stellen.
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Die Renovierung unserer Beratungsstelle wurde ermöglicht durch PS-Sparen und Gewinnen der Berliner Sparkasse Niederlassung der Landesbank Berlin AG.