Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im Rahmen der ambulanten Hilfen leisten wir sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§§ 30, 31, 35 SGB VIII).
Inhalt
Die Familienhelfer*innen unseres Teams begleiten Sorgeberechtigte mit Kindern und Jugendlichen im Haushalt, sowie Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Zu den vorrangigen Prämissen unserer Arbeit gehören die Hilfe zur Selbsthilfe, die Stärkung der Erziehungskompetenz, die Förderung der individuellen und sozialen Fähigkeiten und die Unterstützung der Entwicklung persönlicher Perspektiven.
Die ambulanten Hilfen sind stets geleitet vom Willen der Hilfeempfänger*innen, von einer respektvollen Haltung gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen, ressourcenorientiert und beziehen die sozialräumlichen Möglichkeiten der Hilfesuchenden ein.
Antragstellung
Die Beantragung erfolgt über die zuständigen Jugendämter.