vergeben: Leistungsverzeichnis Technik
Projekt: FKSH
Bauherr: Offensiv ’91 e.V., Hasselwerderstr. 38–40, 12439 Berlin
Baustelle: 12487 Berlin
(genauer Standort wird aus Schutzgründen erst nach Auftragserteilung mitgeteilt)
Ansprechpartner / Unterlagen: Robby Schönrich, Projektkoordination FKSH – fksh@offensiv91.de
Fristen
- Abgabefrist des Angebots: 15.09.2025
- Bindefrist: 29.09.2025
- Lieferung bis spätestens 17.10.2025
Im Rahmen eines durch das Land Berlin geförderten Projekts schreiben wir die im tabellarischen Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen aus.
Bitte reichen Sie Ihr verbindliches Angebot als PDF-Dokument bis zum 15.09.2025 23:59h digital ein. Das Angebot gilt als verbindlich, auch wenn es ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht wird.
Allgemeines
1. Art der Arbeiten
Lieferung von IT- und Kommunikationstechnik (Telefone, Mobiltelefone, Laptops, Dockingstations, Monitore, Peripheriegeräte) bis zur Verwendungsstelle. Anschluss oder Inbetriebnahme erfolgt bauseits.
2. Lieferumfang
- Lieferung frei Haus
- Mitgeliefertes Zubehör (Kabel, Netzteile, Docking-Adapter etc.) ist Bestandteil der Leistung.
3. Fristen
Lieferung spätestens bis zum vom Auftraggeber benannten Termin. Verfügbarkeit und Lieferzeit sind im Angebot zu bestätigen.
4. Garantie / Gewährleistung
Alle Geräte sind fabrikneu und originalverpackt zu liefern, mit mindestens 2 Jahren Herstellergarantie. Die Garantiebedingungen sind dem Angebot beizufügen.
5. Hinweise
Geräte sind CE-gekennzeichnet und für den europäischen Markt bestimmt.
6. Sicherheitsaufl agen / Vertraulichkeit
Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit des Projekts sind sämtliche Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist untersagt. Eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung ist durch den AN bei Auftragsannahme zu unterzeichnen. Zutritt zur Baustelle nur nach Abstimmung mit der Projektleitung.
7. Untersagung der Weitergabe von Auftragsleistungen an Dritte
Gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie den Vorgaben Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A wird hiermit ausdrücklich untersagt, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart oder zuvor durch den Auftraggeber schriftlich genehmigt wurde.
Eine unrechtmäßige Weitergabe stellt einen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen dar und kann zur Entziehung des Zuschlags oder zur Kündigung des Vertrags führen.
Diese Regelung dient der Wahrung eines transparenten, fairen und wettbewerblichen
Vergabeverfahrens sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz aller
Bieter und der Integrität des Verfahrens.