Leistungsverzeichnis Sicherheits- und Beschlagtechnik
Projekt: FKSH
Bauherr: Offensiv ’91 e.V., Hasselwerderstr. 38–40, 12439 Berlin
Baustelle: 12487 Berlin
(genauer Standort wird aus Schutzgründen erst nach Auftragserteilung mitgeteilt)
Ansprechpartner / Unterlagen: Robby Schönrich, Projektkoordination FKSH –
fksh@offensiv91.de
Fristen
Neue Fristen sind:
– Abgabefrist des Angebots: 10.10.2025
– Bindefrist: 20.10.2025
– Fertigstellung der Leistungen asap. bis spätestens 28.11.2025
- Abgabefrist des Angebots: 06.10.2025
- Bindefrist: 20.10.2025
- Fertigstellung der Leistungen bis spätestens 27.10.2025
Im Rahmen eines durch das Land Berlin geförderten Projekts schreiben wir die im
tabellarischen Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen aus.
Bitte reichen Sie Ihr verbindliches Angebot als PDF-Dokument bis zum 06.10.2025 23:59h
digital ein. Das Angebot gilt als verbindlich, auch wenn es ohne handschriftliche Unterschrift
eingereicht wird.
Allgemeines
1. Art der Arbeiten
Lieferung und Montage von sicherheits- und beschlagtechnischen Bauteilen, einschließlich
Nachrüstung bestehender Fenster- und Türbeschläge, Austausch von Schlössern und Griffen
sowie ergänzender Sicherungseinrichtungen. Funktionsfertige Übergabe sämtlicher
Leistungen.
2. Normen und Vorschriften
Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu
erfolgen. Insbesondere sind einzuhalten:
- die VOB in allen Teilen in der jeweils gültigen Fassung,
- DIN 18267 „Fenstergriffe – Anforderungen und Prüfverfahren“,
- DIN 18104 „Nachrüstbare Einbruchhemmung für Fenster und Türen“,
- DIN EN 1627–1630 „Einbruchhemmende Bauteile“ (RC-Klassen),
- DIN 18251 „Schlösser – Einsteckschlösser“ sowie weitere einschlägige
Beschlagnormen, - einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (DGUV).
3. Lagermöglichkeiten
Im Bereich des Grundstücks, Lagerflächen werden zugewiesen.
4. Baureinigung
Arbeitsbereiche sind täglich sauber zu hinterlassen. Entsorgung von Verpackung,
Restmaterial und Ausbaukomponenten ist im Angebotspreis enthalten.
Sollte die Müllbeseitigung unterbleiben oder nicht in der angegebenen Weise durchgeführt
werden, ist die Bauleitung berechtigt, dies nach vorheriger Aufforderung auf Kosten des
Auftragnehmers anderweitig zu veranlassen.
5. Zusatzarbeiten
Zusatz- und Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung der
Projektleitung auszuführen. Alle Zusatzarbeiten sind vorab mit dem AG zu kommunizieren
und schriftlich gegenzeichnen zu lassen, sofern eine Abweichung von dem Angebot und
damit ein Zusatzaufwand entsteht.
6. Sicherheitsauflagen / Vertraulichkeit
Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit des Projekts sind sämtliche Unterlagen
vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist untersagt.
Eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung ist durch den AN bei Auftragsannahme zu
unterzeichnen. Zutritt zur Baustelle nur nach Abstimmung mit der Projektleitung.
7. Tarif- und Mindestlohnverpflichtung
Für die Ausführung sämtlicher Leistungen sind die geltenden arbeitsrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere das Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln) in
Verbindung mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), zwingend
einzuhalten. Der Auftragnehmer sichert zu, dass auch etwaige, durch den Auftraggeber
genehmigte Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer entsprechend vergütet werden.
Eine entsprechende Erklärung ist durch den AN bei Auftragsannahme zu unterzeichnen.
8. Teilnahmeberechtigung
An der Ausschreibung können sich sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen
beteiligen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung von
Bauleistungen in Deutschland erfüllen. Dies umfasst insbesondere:
- Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung Bauleistungen (§48b EStG) zur
Vermeidung des Steuerabzugs
9. Untersagung der Weitergabe von Auftragsleistungen an Dritte
Gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie den Vorgaben
Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A wird hiermit ausdrücklich untersagt, die im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens vergebenen Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben
oder zu übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart oder zuvor durch
den Auftraggeber schriftlich genehmigt wurde.
Eine unrechtmäßige Weitergabe stellt einen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen dar
und kann zur Entziehung des Zuschlags oder zur Kündigung des Vertrags führen.
Diese Regelung dient der Wahrung eines transparenten, fairen und wettbewerblichen
Vergabeverfahrens sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz aller
Bieter und der Integrität des Verfahrens.
10. Hinweise
Offensiv91 e.V. behält sich vor, zur Detaillierung des Angebotsinhaltes zusätzliche
Produktbeschreibungen wie Muster, Farben u.ä. anzufordern.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an einer Baustelleneinweisung
basierend der vorgegebenen und einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen, die
eingehalten werden müssen.
Unterlagen
- Grundrisse (anonymisiert, werden Vertragsbestandteil)